Musterprüfungsbogen
Die Ausbildung zum Blindenführhund:
Mit ca. 8-12 Monaten, je nach Entwicklung des Hundes, beginnt langsam „der Ernst des Lebens“. Hier gilt es erst einmal, den Hunden beizubringen, geradeaus zu laufen und zwar nicht mehr auf der Höhe des Trainers, sondern ungefähr 50 cm vor diesem, was vielen Hunden gar nicht so leicht fällt. Dies ist notwendig damit der Hund seinem künftigen Besitzer rechtzeitig Hindernisse wie Bordsteinkanten, Treppen, etc. anzeigen kann.
Klappt dies, kommen Kommandos wie „rechts“, „links“, „gerade voran“ und „kehrt“ hinzu. Ein wesentlicher Teil der Führhundearbeit ist die Nahzielführung. Hierbei lernt der Hund verschiedene Objekte anzuzeigen z.B. Eingänge und Ausgänge in großen und kleinen Gebäuden, Treppen, Lifte, Ampeln, Briefkästen und vieles mehr.
Der Hund zeigt z.B. eine Treppe an, in dem er sich mit den Vorderpfoten auf die erste Treppenstufe stellt und in dieser Position verharrt, bis ein weiteres Kommando folgt. In der Ausbildungszeit von ca. 9 Monaten wird dem Blindenführhund außerdem beigebracht, selbständig Höhen-, Boden- und Tiefenhindernisse zu verweigern oder anzuzeigen bzw. eigenständig zu umgehen. Außerdem muss er Engstellen, in denen der Blinde sich verletzen könnte, wie z.B. auf dem Gehsteig geparkte Autos, anzeigen oder einen Ausweg selbständig finden und begehen.
Besonders wichtig während der gesamten Ausbildung ist die Gefahrenschulung des Blindenführhundes. Hierzu gehört unter anderem die intelligente Gehorsamsverweigerung. Ein gut ausgebildeter Führhund darf die Straße auf Kommando nicht überqueren, wenn sich dem Gespann ein Fahrzeug nähert. Außerdem muss er selbständig stehen bleiben, wenn ein parkendes Auto seine Parklücke verlässt und dabei das Gespann gefährdet.
Die Ausbildung erfasst ein sehr weites Spektrum, in der man als Trainer eine sehr große Verantwortung übernimmt, sowohl für den vierbeinigen Freund, als auch für dessen späteren Wegbegleiter.