Ablauf
Hürdenfalle Krankenkasse
Aber die Krankenkassen lassen sich immer mehr einfallen, um Wege zu finden, Ihren Antrag auf einen Führhund abzulehnen.
Einer dieser Wege sind Fragebögen, die Sie Ihnen zusenden. Einige mögliche Fragen folgen hier:
- Seit wann sind Sie sehbehindert oder Blind?
- Was erwarten Sie von der Haltung und dem Einsatz eines Hundes?
- Leben Sie alleine oder leben weitere Personen in Ihrem Haushalt?
- Sofern weitere Personen in Ihrem Haushalt leben, sind diese mit der Haltung eines Hundes einverstanden und werden Sie diese bei der Hundehaltung unterstützen?
- Von wem würde der Hund versorgt, wenn sie (z. B. durch Krankheit) verhindert sind?
- Haben Sie Erfahrung im Umgang mit Hunden? Wenn ja, welche?
- Bestehen bei Ihnen oder ggf. bei den im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen Allergien auf Wolle oder Tierhaare?
- Leben bereits andere Haustiere in Ihrem Haushalt? Wenn ja, welche? Sind Konflikte zwischen den Tieren ausgeschlossen?
- Verfügen Sie über einen ausreichend großen Wohnraum? Bitte geben Sie die vorhandene Wohnfläche in Quadratmeter an.
- Steht dem Hund ein eigener Raum zur Verfügung, in den er sich alleine zurückziehen kann? Wenn ja, wo?
- Leben Sie in einem eigenen oder in einem Mehrfamilienhaus? Ggf. in welcher Etage?
- Verfügen Sie über einen Garten? Wenn ja, wie groß (bitte Quadratmeter angeben)?
- Ist die Haltung in Ihrer Wohnanlage und ggf. von Ihrem Vermieter gestattet?
- In welcher Lage liegt Ihr Haus / Ihre Wohnung (zutreffendes bitte ankreuzen)?
- Stadtmitte - ja / nein
- Stadtrand - ja / nein
- ländliche Gegend - ja / nein
- Ist für den Hund der zur artgerechten Lebensführung erforderliche Freiraum, z.B. Auslaufmöglichkeiten ohne Führgeschirr und Leine, gegeben?
- Wenn ja, wo und wie weit von Ihrer Wohnung entfernt?
- Haben Sie ein Orientierungs- und Mobilitätstraining (O- und M-Training) absolviert und sind Sie im Umgang mit einem Blindenlangstock geübt? Wenn ja, wann, wie viele Stunden und wo?
- Welche Wege und Freiräume können Sie über dieses O- und M-Training erschließen? Welche Alltagsgeschäfte konnten Sie bisher ohne Hund erledigen?
- Warum ist das O- und M-Training in Verbindung mit der Nutzung eines Blindenlangstockes aus Ihrer Sicht nicht ausreichend und ist eine Nachschulung beabsichtigt?
- Bestehen darüber hinaus Probleme bei der Nutzung eines Blindenlangstockes? Wenn ja, bitte ausführliche Beschreibung.
- Bei welchen Alltagsgeschäften wurde bisher eine Begleitperson benötigt?
- Steht Ihnen ein Blindenleitgerät zur Verfügung oder haben Sie ein solches schon einmal ausprobiert? Wenn ja, warum ist dieses nicht ausreichend?
- Wie haben Sie Ihre Lebenssituation bisher ohne Hund bewältigt?
- Für welche Aktivitäten soll der Blindenführhund eingesetzt werden?
- Sind Sie berufstätig? Wenn ja, können Sie einen Hund zum Arbeitsplatz mitnehmen?
- Gibt es Aktivitäten in Ihrem Alltag, an denen ein Hund nicht teilnehmen kann?
- Besteht die Möglichkeit, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen und / oder existieren Mitfahrgelegenheiten in einem Pkw?
Sie sehen – viele Fragen. Viele Antworten könnten der Krankenkasse bei einer Ablehnung des Führhundes helfen. Einige Fragen haben überhaupt nichts mit der Versorgung mit einem Führhund zu tun.
Gehen Sie in sich und füllen Sie ihn nicht aus oder nur teilweise. Rechtlich sind diese Fragen unwichtig für die Beantragung eines Führhundes! Holen Sie sich durchaus Hilfe bei uns oder falls es zu einem negativen Bescheid kommt, auch rechtliche Hilfe.
z.b. den Rechtsanwalt Mader aus München. Dieser hat sich auf die Materie Führhund spezialisiert. Auch wenn er in München seinen Stammsitz hat, arbeitet er Deutschlandweit. Beauftragen Sie nicht einen Anwalt, den "Sie" erst aufklären müssen und scheuen Sie nicht die Entfernung. RA Mader arbeitet unkompliziert am Telefon, per Fax oder per Mail.
Hier die Adresse:
Rechtsanwaltskanzlei
Kölnberger & Mader
Am Hagen 12
94315 Straubing
Telefon: 094 21 - 90 99 - 5
Telefax: 094 21 - 90 99 - 6
Auch kann es passieren, dass sich der MDK bei Ihnen meldet.
Keine Angst – der MDK überschreitet meist seine Kompetenz und ist daher meist in einem Gerichtsverfahren Außen vor. Aber auch hier gilt: wachsam sein und nie allein mit den Mitarbeitern sprechen.