Schulen – was beachten
Die richtige Blindenführhundschule finden!
Nun kommt die grösste Herrausfoderung, das Finden einer geeigneten Blindenführhundschule. Da es den Beruf des Blindenführhundtrainer nicht gibt ist es fast jedem Möglich Blindenführhunde auszubilden. Das ist auch der Grund warum der Markt der Schulen unübersichtlich ist und fast alle Schullisten fehlerhaft sind. Wir versuchen 2x im Jahr Kontakt mit den Schulen aufzunehmen um evtl. Adressänderungen zu erfahren. Dabei stellen wir dann immer wieder fest es gibt schon wieder neue Schulen bzw. einige Schulen sind schon wieder verschwunden.
Aber das Finden der geeigneten Schule ist auch kein Hexenwerk. Aber bedenken Sie" Es gibt nirgends die perfekte Schule mit dem perfekten Hund der von dem perfekten Trainer für den perfekten Blinden ausgebildet wurde. Sie merken worauf wir hinaus wollen. Auf unseren Autokauf.
Auch hier schaut man sich die verschiedenen Autohäuser / Marken / Modelle an. Und das ganze lässt sich fast auf die Blindenführhundschulen übertragen. Das eine ist ein großes Autohaus mit vielen Marken und Modellen. Das andere ein kleines mit nur einer Marke und da letzte vielleicht eine Hinterhofwerkstatt. Eines ist klar alle verkaufen Autos. Nur sie selbst müssen entscheiden wo und was sie kaufen möchten.
Telefonieren sie mit vielen Schulen, dann bekommen sie einen ersten Eindruck. Fragen sie den Schulen Löchern in den Bauch. Lassen sie sich aber nicht gleich vom ersten Eindruck blenden. Denn die Schulen leben genau wie Autohäuser vom Verkauf! Und haben Sie schon mal einen Verkäufer gesehen der sein Produkt schlecht ins Licht gesetzt hat.
Nach ein paar Telefonaten wissen sie aber schon einiges mehr. Machen sie sich ein kleine Liste der Informationen die Sie erhalten haben.
Rufen Sie auch ruhig ein zweites Mal in den Schulen an um evtl. das eine oder andere nachzufragen.
Nun müssen sie die Anzahl der Schulen verringern. Gehen sie noch ihre Liste und ihre Notizen durch und streichen sie alle Schulen wo sie ein negatives Bauchgefühl haben, weil dann passte schon irgend etwas nicht und mit einem unguten Gefühl sollte man nicht kaufen.
Jetzt sind vielleicht noch 10 Schulen übrig geblieben. Nun heißt es wiederum anrufen und einen Besuchstermin vereinbaren. Fahren sie bitte unbedingt zu der Schule um auch ein Gefühl vor Ort zu bekommen, hier wird ihr zukünftiges Familienmitglied ausgebildet!! Nehmen Sie auch jemanden Sehendes mit, denn dieser kann auch das Umfeld der Schule besser begutachten.
Bitte bleiben sie auch jetzt noch tapfer! In vielen Schulen bekommen sie jetzt einen kleinen süßen Hund gezeigt "der ist wie für sie gemacht..." Achtung - denken Sie wieder an den Autoverkäufer! Sie haben zwar mit der Schule telefoniert, aber die Ausbilder kennen sie nicht persönlich. Kennen ihr Lauftempo noch nicht, kennen das Umfeld noch nicht etc. Hier ein STOP zu denken ist sehr schwer. Und nicht immer ist es ein Trick um den Hund an den Mann oder die Frau zu bringen. Manchmal passt es wirklich auf den ersten Blick.
Entscheiden sie sich nicht nach der ersten Schule, besuchen sie alle die sie besuchen wollten. Sie werden schnell feststellen das vieles ähnlich ist, aber doch einiges sich unterscheidet. Wenn Sie die Tour durch die Schulen geschafft haben, machen sie sich eine Liste und schreiben sie für die einzelnen Schulen die Pro und Kontrapunkte auf. Schreiben sie sich auch noch ggf entstandene Fragen auf. Klären sie auch diese Fragen. Erst dann mit ein paar Tagen Abstand treffen Sie die für sie zutreffende Entscheidung. Und sollte es bei den besuchten Schulen noch keinen so richtigen Treffer gegeben haben, so fangen sie von vorn an. Geben Sie sich bitte nicht mit irgend was zufrieden, denn es hängt später ihr Leben von dem Hund ab.
Kosten:
Sowohl die Anschaffungskosten, als auch die Folgekosten eines Blindenführhundes trägt in der Regel die Krankenkasse.
Die Kosten eines Blindenführhundes setzen sich wie folgt zusammen:
- Zucht und Aufzucht
- Ausbildung
- Tierarztkosten
- Pflege- und Futterkosten
- Führhundzubehör
- Einschulung
Nebenkosten der Blindenführhundversorgung
Die Krankenkasse übernimmt im Rahmen des §33 SGB V die dem Versicherten durch die Haltung des Blindenführhundes entstehenden Kosten. Regelmäßig entstehende Kosten (u.a. Futterkosten, Impfkosten) werden von der Krankenkasse durch Zahlung eines monatlichen Pauschbetrages in Höhe des nach §14 BVG jeweils gültigen Betrages abgegolten. In unregelmäßigen Abständen entstehende Kosten (u.a. der Tierärztlichen ambulanten oder stationären Behandlung) und die gegebenenfalls notwendige Erneuerung von Führgeschirr, Halsband und Leine übernimmt die Krankenkasse im notwendigen Umfang.